§ 1 Vertragsinhalt

Auftragnehmer ALABAU (vertreten durch Cem Yilmaz), Am Ringelbusch 14B, 42113 Wuppertal, erbringt Dienstleistungen an Endkunden aufgrund der nachfolgenden AGBs.
Der Vertrag gilt zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Der Umfang des Auftrags wird dem Auftraggeber in einem schriftlichen Vertrag unterbreitet. Der Auftraggeber stimmt den AGBs durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung zu. Abweichende entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB`s gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Beraterleistung

Die Aufträge werden unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausgeführt. Soweit es zur sachgemäßen Erledigung notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen
und den Auftragnehmer hierüber informieren. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung wird bei Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfangs, sind diese vorab zusätzlich schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen dem Auftraggeber nicht zugemutet werden können, hat dieser ein Rücktrittsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
  • Zahlbar per Überweisung durch Rechnung, Bar oder Überweisungsträger des Auftragnehmers.
  • Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto geleistet werden.
  • Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
  • Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen.
  • Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
  • Die vom Auftragnehmer gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
  • Falls der Auftraggeber Verbraucher ist, darf er über die gelieferte Leistung bis zur Vollständigen Bezahlung nicht verfügen. Alle Maßangefertigte Produkte, angefertigte/angemischte Baustoffe können weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

§ 4 Zusatzkosten

Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung seiner Nebenkosten zzgl. MwSt. wie Fahrtkosten, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich bestimmt wird.

§ 5 Abschlagzahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bisher erbrachte Teilleistungen zu fordern.

§ 6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung des Auftrages qualitativ und fachlich geeignete Nachunternehmer oder Fachplaner einzusetzen.

§ 7 Einstellung der Arbeiten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen einzustellen:

  • wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,
  • wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Berater/Handwerker trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

§ 8 Kündigungsrecht des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, den Vertrag nebst etwaigen Nachträgen zu kündigen:

  • wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist,
  • wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Berater/Handwerker trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.
    Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn der
    Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Erfüllung obiger Positionen gesetzt und die Kündigung des Auftrags angedroht hat.
    Für den Fall der Kündigung sind die anteilig erbrachten Leistungen brutto abzurechen. Weiterhin hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Bezahlung der restlichen Nettovergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Auch muss er sich dasjenige anrechnen lassen, das er durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 9 Kündigungsrecht des Auftraggebers

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihren Vetrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, beginnt jedoch nicht bevor Sie Ihre Unterlagen erhalten haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B. ein mit der Post versandter Brief an ALABAU (vertreten durch Cem Yilmaz), Am Ringelbusch 14B, 42113 Wuppertal, per E-Mail an info@ala-bau.de oder per Telefon unter (0202) 295 384 92 – über Ihren Entschluss, Ihren Vetrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie den Vetrag über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

§ 10 Abnahme

Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmer erfolgt spätestens nach Ablauf einer Prüfzeit des Auftraggebers für die Leistung des Beraters. Die Prüfzeit wird festgelegt auf 4 Wochen.
Wenn der Auftraggeber eine andere Person zur Erklärung der Abnahme bevollmächtigt, hat er dies dem Auftragnehmer unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht anzuzeigen.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Verletzungen der von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGB. Für den Erfolg, welcher aus der Beratung resultiert, kann mit Rücksicht auf die Aufgabenstellung nicht garantiert werden. Der Haftungsumfang beschränkt sich zunächst auf die Honorarhöhe, jedoch sind Personenschäden von der Haftungsbeschränkung ausgenommen. Für darüber hinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer gem. § 675 II BGB nicht. Zumindest ist seine Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Sämtliche etwaige Schadensersatzansprüche verjähren nach spätestens 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit. Bei unberechtigter Reklamation ist der Auftraggeber zur Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

§ 12 Urheber und Verwertungsrechte

Alle vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen dürfen nur für das im Angebot/Vetrag angegebenes Vorhaben verwendet werden.

§ 13 Erfüllungsort, Formerfordernisse an Änderungen und Ergänzungen, unwirksame Bestimmungen

Auf dem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Wuppertal.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggeber im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, bleibt insoweit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine dem Willen beider entsprechende,
angemessene und rechtlich zulässige Regelung treten, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

§ 14 Terminzusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Sind Lieferung und Montage auf Abruf ohne Frist vereinbart, hat der Auftraggeber den Abruf spätestens ein Jahr nach Vertragsunterzeichnung zu erklären. Wird der Auftragnehmer durch für ihn unabwendbare Umstände, wie z.B. Arbeitskampf, höhere Gewalt, Krieg, daran gehindert, seine Leistungen zu erbringen, ist für die Dauer der Behinderung der Leistungspflicht befreit. Vereinbarte Termine sind entsprechend zu verlängern.

§ 15 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich die für die Erfüllung und Änderung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Angaben zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Bonitätsauskunft über den Auftraggeber einzuholen, sowie Daten des Auftraggebers, die er im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten hat, nach Maßgabe der Datenschutzgesetze zu speichern. Hierzu erteilt der Auftraggeber sein Einverständnis. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist verboten.

§ 17 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachzukommen. Dies ist die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen des Auftragnehmers. Die Leistungspflichten des Auftragnehmer ruhen, wenn und soweit der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung zu vertreten.

§ 18 Soweit die Ausführung der Leistung für den Auftragnehmer nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein sollte, ist dieser verpflichtet Hindernisse auf Beanstandung des Auftragnehmers zu beseitigen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen auf der Grundlage des Zeitaufwands zu einem Satz Euro zzgl. USt zu vergüten. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

§ 19 Der Auftragnehmer wird von seiner Leistung befreit, falls die Leistungserbringung für ihn unmöglich wird. Als Fall der Unmöglichkeit gilt auch der wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall bereits erhaltene Leistungen des Auftraggebers unverzüglich zurück zu erstatten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind nach Maßgabe der Regelung unter Ziffer 8 ausgeschlossen.

§ 20 Für das Vorliegen von Mängeln haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Regelungen etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer garantiert nicht für den Erfolg einer von ihm geleisteten Leistung. Sein Haftungsumfang beschränkt sich insoweit (mit Ausnahme von Personenschäden) auf die Höhe der vereinbarten Vergütung. Schadenersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht gesetzliche Regelungen zwingend entgegenstehen.

§ 21 Falls der Auftraggeber nach seiner 14-tägigen Widerrufsfrist ohne wichtigem Grund vom bereits erteilten Auftrag zurücktritt bzw. die Kündigung des erteilten Auftrages erklärt, steht dem Auftragnehmer eine Vergütung i.H. von 30% des vereinbarten Nettopreises zu. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, den Nachweis zu führen, dass der Auftragnehmer Aufwendungen i.H. von mehr als 85% des vereinbarten Nettopreises erspart hat. Der Auftragnehmer kann seinerseits den Nachweis erbringen, dass er Aufwendungen i.H. der mehr als 30% des vereinbarten Nettopreises erspart hat. In beiden Fällen steht dem Auftragnehmer dann die vereinbarte Vergütung abzgl. der ersparten Aufwendungen zu.

§ 22 Es wird Schriftform vereinbart. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Vereinbarung zusätzlicher Arbeiten oder Änderungen des Auftrages bedürfen der Textform (übereinstimmende Erklärungen der Parteien in jeweiliger Schriftform, Telefax oder Mail). Nachträge können nur vom Auftraggeber oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person beauftragt werden. Die bevollmächtigte Person hat dem Berater die Vollmacht vorzulegen.

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